Als erstes Bundesland lockert Thüringen ab dem 13. Juni 2020 die Corona-Regeln.
Das Kontaktverbot wird aufgehoben, allerdings sind folgende Empfehlungen zu beachten:
 
Abstand:
Der Mindestabstand von 1,50 m ist generell weiterhin einzuhalten.
Das Treffen von mehreren Personen sollte aus nur einem weiteren Haushalt oder maximal
10 Personen bestehen.
 
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht besteht im öffentlichen Personenverkehr, wie in Straßenbahnen, Bussen, Taxen und Eisenbahnen sowie in Geschäften weiter wie bisher.
 
Kindergärten und Schulen:
Die Abstandsregeln entfallen in den Kindergärten und Grundschulen, wobei die Kindergärten und Schulen die Hygiene-Regeln für sich selbst nach allgemeinen Empfehlungen noch festlegen. Es sollen feste Gruppen und Klassen mit einer festen Bezugsperson geben. Auch die Notbetreuung endet ab dem 15. Juni 2020. In den Sommerferien finden die Ferienspiele voraussichtlich wieder statt.
Ab der 5. Klasse soll das Wechselmodell, welches in den letzten Wochen praktiziert wurde, bis zum Schuljahresende beibehalten werden. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird in den Kindergärten und Schulen wieder in den Normalbetrieb gewechselt.
 
Private Feiern:
Private oder familiäre Feiern bedürfen keiner Genehmigung, sind aber beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das trifft zu, wenn sich mehr als 30 Personen in einem geschlossenen Raum oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel aufhalten. Die Kontakte müssen nachverfolgt werden können.
 
Feste sind noch verboten, aber:
Feste sind nur in Einzelfällen erlaubt, wenn ein Antrag zur Genehmigung beim Gesundheitsamt gestellt wurde.
Veranstaltungen im großen Rahmen, wie zum Beispiel Stadtfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes usw., bleiben weiterhin untersagt. Auch Veranstaltungen mit Tanz, wie in Clubs und Diskotheken sind weiterhin verboten.
 
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Neue Corona-Regeln in Thüringen